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Sisyphos lässt grüßen
INVESTITIONEN
02/08/2017

Sisyphos lässt grüßen Plädoyer für eine neue Risikokultur.

Das Ende des risikofreien Zinses.
Der Basiszinssatz ist im Jahr 12 seiner regelmäßigen Berechnung durch die Bundesbank erstmalig negativ geworden. Im Januar 2013 wurde er auf minus 0,13 Prozent taxiert. Die risikofreie Kapitalanlage, die zwar ein wenig Bescheidenheit bei der Verzinsung erfordert, dafür aber kleine gesicherte Vermögenszuwächse jedes Jahr ermöglicht – die gibt es nicht mehr. Die so genannten risikofreien Kapitalanlagen bringen allenfalls noch um ein Prozent Zinsen. Die Inflationsrate – und das ist ja auch schon eine volkswirtschaftliche Meisterleistung – liegt trotz jahrelanger Krise de facto bei knapp zwei Prozent, wenn auch gefühlt doppelt bis drei Mal so hoch.

Was heißt das?

Das heißt zunächst mal nur, dass die Zeiten, in denen ruhendes Vermögen gemütlich vor sich hin wuchs, einstweilen vorbei sind. Aber auch der Kapitalerhalt eo ipso, der Jahrzehnte lang eine Selbstverständlichkeit zu sein schien, ist nicht mehr gegeben. Vermögen, das sich selbst überlassen wird, schmilzt ab. Die Inflation wird eher rauf als runter gehen, der Zins für risikofreie und risikoarme Kapitalanlagen wird noch einige Jahre, extrem niedrig, jedenfalls unterhalb der Inflationsquote bleiben. Passiver Kapitalerhalt ist ein Märchen von gestern. Sisyphos lässt grüßen.

Anleger aller Art, Privatanleger wie Institutionelle, gehen nach wie vor von der Vorstellung arbeitenden, sich selbst mehrenden Kapitals aus. Wenn man denn nur genügend davon hat, dann sei die Mehrung ein Selbstläufer. Arbeitendes Kapital gibt es in diesem Sinne aber nicht mehr. Man müsste stattdessen eher von sublimierendem Kapital reden, von Kapital, dessen fester Zustand unter Umgehung seines liquiden Aggregatzustands unmittelbar verdampft.

Insbesondere Stiftungen, die die Verfolgung ihres gemeinnützigen Zwecks und den eigenen organisatorischen Selbsterhalt aus Kapitalerträgen finanzieren müssen, befinden sich in einer Zwickmühle: Sie müssen laut Stiftungsrecht Kapital erhaltend anlegen, dürfen aber kein Risiko eingehen. Das ist im gegenwärtigen Zins- und Inflationsuniversum nicht mehr darstellbar. Das Stiftungsrecht ist an dieser Stelle nicht mehr zeitgemäß.

Privatanleger brauchen zwar nicht auch noch einen juristischen Konflikt fürchten, wenn ihr Kapital verdampft, anstatt sich substanziell zu mehren. Aber angesichts zweifelhafter Rentenversprechungen und der Notwendigkeit, mehr Polster für die eigene Altersvorsorge aufzubauen ist „Wie gewonnen so zerronnen“ nicht nur schwer zu ertragen, sondern kann im Einzelfall auch in existenzielle Nöte führen.

Was hilft? Grundsätzlich muss mehr Wissen um Finanzen her und mehr Verständnis betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge. In längerfristiger Hinsicht wäre die Einführung eines entsprechenden Schulfachs oder eines „Anlegerführerscheins“ nicht verkehrt. In kurzfristiger Perspektive müssen Anleger einen neuen Sinn für Risiko entwickeln. Es wird in absehbarer Zeit keine Form der Kapitalanlage mehr geben, die die Inflationsrate nennenswert übersteigt und frei jeglichen Risikos ist. Das Spektrum der Risiken ist weit, zu weit um Risiko generell als Teufelszeug abzutun. Es gibt Risiken wie „der unwahrscheinliche Fall eines Druckverlusts in der Kabine“, die man getrost ausblenden darf. Und es gibt kapitale Totalverluste, Betrug und Dilettantismus, die sich mitunter so deutlich im Vorfeld zu erkennen geben, dass den Betroffenen dann auch nicht mehr zu helfen ist.


Das Spektrum der Risiken
. Interessant wird es bei den Risiken, die zwischen den Extremen liegen. Es gibt Risiken, die man eingehen kann, weil sie sich klar beschreiben lassen, weil sie sich steuern lassen, weil sie keine unwägbaren Folgerisiken mit sich führen. Die Klassifizierung, die das Institut der Wirtschaftsprüfer vorgeschlagen hat, hilft da schon ganz gut weiter. Es unterscheidet Prognose gefährdende, Anlage gefährdende und Anleger gefährdende Risiken. Wer sich ein Bild über die Risiken verschaffen möchte, die in einem Kapitalanlageangebot stecken, kann damit schon ganz brauchbare Erkenntnisse erzielen. Nach dieser quantitativen Risikobewertung kann noch eine qualitative Risikobewertung erfolgen, indem man die Investitionsobjekte, Verantwortliche, deren Partner und nicht zuletzt die Verträge unter die Lupe nimmt.

Risiko-Sensibilisierung. Je genauer man ein Risiko kennt, umso eher kann man es eingehen. Eine Binsenweisheit, richtig. Aber wenn die Krise auch vieles an Gesetzmäßigkeiten außer Kraft gesetzt hat: Dass hohe Renditen nur mit hohem Risiko zu haben sind, daran hat sich nichts geändert. Wer also dem Sublimieren seines Kapitals Einhalt gebieten will, der wird nicht umhin kommen, mehr und größere Risiken einzugehen.
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