Die vollstationäre Pflege ist eine der fünf Säulen der professionellen Pflege – daneben gibt es noch Angebote im betreuten Wohnen, der Tagespflege, Wohngruppen und ambulante Pflegedienste. Aufgrund der Struktur des Marktes gehören Pflegeheime zu den am langsamsten wachsenden Segmenten des Marktes.
Die Jahresauswertung der Gründungsradare für das Jahr 2021 zeigt, dass 128 neue Pflegeinrichtungen eröffnet wurden, zeitgleich wurden im selben Zeitraum 65 Einrichtungen geschlossen. Die Neueröffnungen übersteigen dabei die Eröffnungen des Vorjahres um mehr als das doppelte,2020 gingen 61 neue Einrichtungen ans Netz.
Mit einer Gesamtkapazität der neuen Häuser von 9.639 Pflegeplätzen lag das Wachstum in der stationären Versorgung bei etwas mehr als einem Prozent. Mit 33 neuen Pflegeheimen entstanden die meisten neuen Einrichtungen dabei in Baden-Württemberg, gefolgt von Nordrhein-Westfalen, wo 32 Einrichtungen eröffnet wurden. Eine Ursache hierfür ist unter anderen die gesetzlichen Regelungen zur Einzelzimmerquote, denn mit 12 Schließungen von Pflegeheimen in Baden-Württemberg und 9 Schließungen in Nordrhein-Westfalen liegen beide Bundesländer im Vergleich der Länder ebenfalls an der Spitze. Mehr Schließungen von Pflegeheimen gab es 2021 nur in Bayern, im Freistaat wurden 2021 insgesamt 19 Einrichtungen stillgelegt. Bei nur 7 Neueröffnungen geht die Zahl der Pflegeheime in Bayern weiter zurück.
Starke Unterschiede weisen die durchschnittlichen Kapazitäten der Häuser auf. Während bundesweit im Schnitt 80 Plätze je Einrichtung neu entstanden sind, liegt die Platzzahl in Brandenburg (145 Plätze), Berlin (136 Plätze) und Mecklenburg-Vorpommern (122 Plätze) deutlich oberhalb, in Baden-Württemberg (61 Plätze) und Rheinland-Pfalz (66 Plätze) hingegen deutlich unterhalb des bundesweiten Schnitts.
Hierbei muss jedoch sowohl die lange Bauzeit, die juristischen Vorgaben, als auch die Schließungen aufgrund der Einzelzimmerquote in Nordrhein-Westfalen berücksichtigt werden.
Grundlage Einzelzimmerquote
In Nordrhein-Westfalen betreiben rund 2.200 Pflegeheime insgesamt etwa 180.000 Betten. All diese Pflegeheime müssen sich seit August 2018 an die neuen, in der GEPA NRW und WTG-APG-DVO festgelegten Verordnung halten: Neubauten sind seitdem auf maximal 80 Plätze begrenzt und müssen eine Einzelzimmerquote von 100 Prozent vorweisen; Bestandsbauten genießen indes zwar im Bezug auf die Platzzahl weitestgehend Bestandsschutz, haben jedoch eine Einzelzimmerquote von 80 Prozent einzuhalten. Zudem wurde die Mindestgröße von Zimmern in neu erbauten Pflegeheimen auf 14m² festgelegt – auch muss jedes Zimmer über ein eigenes Bad verfügen. Zwar hatten die Betreiber 15 Jahre Zeit diese Vorgaben zu erfüllen, die Zahlen zeigen jedoch, dass große Umbrüche vor allem im Laufe der letzten beiden Jahre stattgefunden haben.
2016 lag die Einzelzimmerquote noch bei 70 Prozent.
Die im Jahr 2016 von pflegemarkt.com ermittelte, durchschnittliche Einzelzimmerquote in den nordrhein-westfälischen Pflegeheimen lag bei 70 Prozent. In den Analysen stieg die Quote bis Juli 2017 auf im Schnitt 83 Prozent und hält sich dort bis heute. Doch auch nach Juli 2017 unternahmen die Pflegeheime des Bundeslandes weitere große Anstrengung zur Erfüllung der Vorgaben.
Baden-Württemberg Momentan werden in Baden-Württemberg über 1.570 Pflegeheime mit rund 104.300 Betten betrieben. Dazu kommen noch mehr als 115 Pflegeheime, die sich im Bau oder in Planung befinden und zukünftig mehr als 7.600 weitere Betten stellen werden. Damit stehen in Baden-Württemberg pro 10.000 Einwohner ab 75 Jahren aktuell rund 894 Pflegeheimplätze zur Verfügung. Zwar liegt Baden-Württemberg somit unter dem Bundesdurchschnitt von 996 vollstationären Pflegeplätzen pro 10.000 Einwohner ab 75 Jahren, weist mit 52 Betten pro 10.000 Einwohnern jedoch den höchsten Neubauwert aller Bundesländer (Ø 24 Betten pro 10.000 Einwohner) auf und setzt ein deutliches Zeichen Richtung Wachstum.
Übergangsfrist abgelaufen
Die Landesheimbauverordnung wurde mit Wirkung vom 1. September 2009 in Kraft gesetzt. Mit ihr werden vor allem bauliche Standards für Pflegeheime festgelegt, die sich an den Zielen der Erhaltung von Würde, Selbstbestimmung und Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner orientieren. Hierzu gehört auch die Vorgabe, dass allen Bewohnerinnen und Bewohnern künftig Einzelzimmer zur Verfügung stehen.
Für neu gebaute Heime galten die Vorgaben unmittelbar. Für Einrichtungen, die bereits bei Inkrafttreten der Verordnung in Betrieb waren, sah die Verordnung eine zehnjährige Übergangsfrist vor. Diese lief zum 31. August 2019 ab. Um die unmittelbaren Auswirkungen der Landesheimbauverordnung abzubilden wurden alle Löschungen diesen Jahres und des 4. Quartals 2018 ausgewertet. Zudem wurde die in der Pflegedatenbank hinterlegten Angaben zur Anzahl der Einzel- und Doppelzimmer überprüft – rund 47 Prozent aller in der Pflegedatenbank hinterlegten Pflegeheime in Baden-Württemberg konnten somit in Bezug auf die Einzelzimmerquote analysiert werden.
Gemeinnützige mit höchster Einzelzimmerquote
In der Analyse zeigt sich, dass gemeinnützige Einrichtungen mit einem Mittelwert von 88 Prozent die höchste Einzelzimmerquote besitzen. Kommunale Anbieter folgen im Schnitt mit 86 Prozent, während Private Anbieter eine durchschnittliche Einzelzimmerquote von 73 Prozent aufweisen. Auch zeigt sich, dass die gemeinnützigen Einrichtungen den höchsten Anteil an Pflegeheimen mit einer 100 Prozentigen Einzelzimmerquote aufweisen.
Um die Einzelzimmerquote zu erfüllen waren natürlich auch in den letzten Monaten Bettenreduzierungen, sowie Neu- und Umbauten notwendig. Bemerkenswert ist hierbei, dass vom 4. Quartal 2018 bis August 2019 insgesamt 322 neue Netto-Plätze hinzugekommen sind. Die Anzahl der durch Aufbau im Bestand und Neugründung neu hinzugekommenen Betten übersteigt hierbei deutlich die durch Abbau im Bestand oder Schließung verlorenen Bettenzahlen.
Ebenfalls beachtet werden sollte, dass im gesamten Jahr 2019 nur 5 Pflegeheime in Baden-Württemberg geschlossen wurden – mit einer durchschnittlichen Größe von 42 Betten lagen diese dabei weit unter dem Bundesmittel von 78 Betten pro Pflegeheim. Dies zeigt, dass vor allem kleinere Pflegeheime durch die Landesheimbauverordnung vor Probleme gestellt werden, da diese eine 100 prozentige Einzelzimmerquote wirtschaftlich nur schwer verkraften.
Von 2018 bis Ende 2021 nahm die Zahl der vollstationären Pflegeheime um 2 Prozent zu, während Pflegedienste und betreute Wohnanlagen (jeweils 13 Prozent) und insbesondere auch das Segment der Tagespflege (35 Prozent) ein deutlich stärkeres Wachstum an den Tag legten.